Rechtsstreit in Rangsdorf: BGH verhandelt über Grundstück in Rangsdorf im Januar
Grundstück in Rangsdorf: BGH verhandelt im Januar
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im Januar über ein Grundstück in Rangsdorf verhandeln. Es geht um einen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Rangsdorf und einem privaten Eigentümer.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der private Eigentümer hatte das Grundstück im Jahr 2015 von der Gemeinde Rangsdorf erworben. Er wollte darauf ein Einfamilienhaus bauen. Die Gemeinde verweigerte jedoch die Baugenehmigung mit der Begründung, dass das Grundstück im Außenbereich liege und dort keine Bebauung zulässig sei.
Klage des Eigentümers
Der Eigentümer klagte daraufhin gegen die Gemeinde. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab der Klage statt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob das Urteil jedoch auf und wies die Klage ab.
Revision zum BGH
Der Eigentümer legte daraufhin Revision zum BGH ein. Der BGH wird nun entscheiden, ob die Gemeinde die Baugenehmigung zu Recht verweigert hat.
Bedeutung des Rechtsstreits
Der Rechtsstreit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht um die Frage, ob Gemeinden im Außenbereich Bebauungspläne aufstellen können, die eine Bebauung ausschließen.
Sollte der BGH der Gemeinde Rangsdorf Recht geben, würde dies bedeuten, dass Gemeinden im Außenbereich weitgehend freie Hand hätten, Bebauungspläne aufzustellen, die eine Bebauung ausschließen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Eigentumsrechte von Grundstücksbesitzern im Außenbereich.
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